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   BVerwG, 30.01.1995 - 4 B 5.95   

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https://dejure.org/1995,15050
BVerwG, 30.01.1995 - 4 B 5.95 (https://dejure.org/1995,15050)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1995 - 4 B 5.95 (https://dejure.org/1995,15050)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 4 B 5.95 (https://dejure.org/1995,15050)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung aufgrund der Nichtbesichtigung einer Örtlichkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 88.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels bestehender Divergenz -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 4 B 5.95
    Daß der Industriebetrieb seinen Standort östlich der Derendinger Straße hat, steht seiner Berücksichtigung als Teil der Umgebungsbebauung nicht entgegen, da die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB nicht mit dem jeweiligen Straßengeviert identisch sein muß, in dem das Baugrundstück liegt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Juni 1991 - BVerwG 4 B 88.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 143).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 4 B 5.95
    Soweit die prägende Wirkung in Richtung vom Vorhaben auf die Umgebung und umgekehrt in Richtung von der Umgebung auf das Vorhaben reicht, ist in die Betrachtung vielmehr auch die Bebauung in einem weiteren Umkreis einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369, vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 15.92 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 4 B 5.95
    Soweit die prägende Wirkung in Richtung vom Vorhaben auf die Umgebung und umgekehrt in Richtung von der Umgebung auf das Vorhaben reicht, ist in die Betrachtung vielmehr auch die Bebauung in einem weiteren Umkreis einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369, vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 15.92 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 4 B 5.95
    Soweit die prägende Wirkung in Richtung vom Vorhaben auf die Umgebung und umgekehrt in Richtung von der Umgebung auf das Vorhaben reicht, ist in die Betrachtung vielmehr auch die Bebauung in einem weiteren Umkreis einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369, vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 15.92 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 4 B 5.95
    Daß Absprachen zwischen den Eigentümern benachbarter Grundstücke über die Modalitäten der Grundstücksnutzung dem Privatrecht zuzuordnen sind und ihren privatrechtlichen Charakter auch dann nicht verlieren, wenn sie in einen Vergleich eingebettet sind, der im Verhältnis zu anderen Beteiligten Rechtsbeziehungen auf der Ebene des öffentlichen Rechts begründet, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 40.77 - NJW 1980, 2538 und Beschluß vom 24. Februar 1994 - BVerwG 4 B 40.94 - NVwZ 1994, 1012 [BVerwG 24.02.1994 - 4 B 40/94]), zu deren Korrektur oder Weiterentwicklung das Beschwerdevorbringen keinen Anlaß bietet.
  • BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 40.94

    Baugenehmigung: "unbeschadet der Rechte Dritter"!

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 4 B 5.95
    Daß Absprachen zwischen den Eigentümern benachbarter Grundstücke über die Modalitäten der Grundstücksnutzung dem Privatrecht zuzuordnen sind und ihren privatrechtlichen Charakter auch dann nicht verlieren, wenn sie in einen Vergleich eingebettet sind, der im Verhältnis zu anderen Beteiligten Rechtsbeziehungen auf der Ebene des öffentlichen Rechts begründet, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 40.77 - NJW 1980, 2538 und Beschluß vom 24. Februar 1994 - BVerwG 4 B 40.94 - NVwZ 1994, 1012 [BVerwG 24.02.1994 - 4 B 40/94]), zu deren Korrektur oder Weiterentwicklung das Beschwerdevorbringen keinen Anlaß bietet.
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